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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Mag. Ingo Gruss

Non-Profit-Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 einen Antrag auf Gewährung eines Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 stellen. Gefördert werden 50 % der Energiemehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021. Die Antragsstellung ist unter www.ekz-npo.at möglich. 

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Organisationen, die nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.

Non-Profit-Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 einen Antrag auf Gewährung eines Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 stellen. Gefördert werden 50 % der Energiemehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021. Die Antragsstellung ist unter www.ekz-npo.at möglich.

Das wichtigste zu dieser Förderung im Überblick:

Art der Förderung 

Zuschuss – also „bares Geld“

Anträge für das Jahr 2023 können von 1.7. bis 31.12.2024 gestellt werden.

Zielgruppen 

  • Gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie etwa: Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege, Sport 
  • Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften 

Wichtige Voraussetzungen 

  • Nicht unternehmerische Tätigkeit (Es sind nur jene Vereine oder sonstige Rechtsträger nicht antragsberechtigt, die Unternehmer iS des UStG sind bzw. hinsichtlich ihrer unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetriebe nicht der Liebhabereivermutung unterliegen. In der Regel ist das der Fall, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird. Eine zuverlässige Aussage ist nur bei einer Einzelfallbetrachtung möglich. Hierfür kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater) 
  • Sitz und Tätigkeit in Österreich 
  • Gründungs- oder Entstehungsdatum am oder vor dem 31.12.2021 

Anlass 

Wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise 

Ziel 

Die geförderten Organisationen sollen trotz stark gestiegener Energiepreise in der Lage sein, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen.  

Energiemehrkosten 

Differenz zwischen den förderbaren Kosten des Jahres 2021 und den förderbaren Kosten des Jahres 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 (gemäß Definition in den Förderrichtlinien). 

Je Organisation muss die errechnete Förderhöhe mindestens 800 Euro betragen. 

Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist  insgesamt 500.000 Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt auch bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. 

Antragskostenersatz: 

Ein Zuschuss unter 15.000 Euro pro Förderphase, wird bei Auszahlung um einen Betrag von 500 Euro pro Förderphase erhöht, um die Kosten der externen Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung für die Antragsstellung teilweise zu ersetzen.

Detaillierte Informationen zu dieser Förderung finden sie unter www.ekz-npo.at