Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Die Förderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Die Antragstellung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) via ID-Austria (vormals Handy-Signatur) erfolgen – ein Antrag seitens der steuerlichen Vertretung mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Die Antragsstellung ist noch bis 8.8.2024 12 Uhr möglich
Der folgende Beitrag fasst die wesentlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Fragen zusammen, die sich im Zusammenhang mit Urlaubsrücktritten (Widerruf einer Urlaubsvereinbarung) und dem Ersatz von Urlaubsstornokosten stellen können.
Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice.
Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (zB Urlaubsort, Kaffeehaus) arbeitet. Dies wird im neuen Telearbeitsgesetz geregelt, welches die Homeofficeregelung ersetzt.
Wieviel dürfen Schüler und Studenten dazuverdienen, ohne dass Gefahr für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Studienbeihilfe besteht.
Ab 2025 wird die Kleinunternehmerregelung in der EU vereinfacht und ausgeweitet. Bisher galt die Umsatzsteuerbefreiung nur für Umsätze im Ansässigkeitsmitgliedstaat eines Unternehmers. Die neue, noch in Beschluss befindliche Regelung, umfasst nun auch Umsätze in anderen Mitgliedstaaten sowie neue Grenzwerte.
Mit der neuen Regelung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), die ab 28. März 2024 gilt, gibt es Änderungen bezüglich der Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Arbeitsverhältnis. Folgend die wichtigsten Punkte.
In Kürze starten wir mit den ersten Posts auf unserem brandneuen Instagram-Account! Dieser wird sich von unseren bisherigen Kommunikationskanälen unterscheiden und bietet eine frische Perspektive.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns folgen! 😃 https://www.instagram.com/treuhandunion
Strittige Fragen zum Sachbezug wurden durch das BMF im aktuellen Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass leider zu ungunsten der Steuerpflichtigen klargestellt, weshalb für die weitere Steuerfreiheit entweder ein Fahrtenbuch oder ein absolutes Privatnutzungsverbot notwendig wird.
Aufgrund der hohen Inflation und Zinsen ist es zu einem Konjunktureinbruch in der Baubranche gekommen.
Um diesen Konjunktureinbruch abzufangen, wurden diverse steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen beschlossen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte näher bringen.
Mit der Novellierung des GGG, die am 19. 4. 2024 in Kraft getreten ist, wurde eine temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren bei Wohnimmobilien eingeführt, um deren Anschaffung zu erleichtern. Details dazu in unserem Beitrag.
Am 28. März 2024 ist die Arbeitsvertragsrecht-Novelle in Kraft getreten. Durch diese wurden insbesondere die Mindestinhalte für Dienstzettel und Dienstverträge inhaltlich erweitert, wodurch sich ein Adaptierungsbedarf für zukünftige Dienstverträge ergibt.
Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.
Wir haben für Sie folgende Infos zusammengefasst
Per 1.1.2024 wurde das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 abgesenkt. Dies hat diverse Folgewirkungen, welche wir mit diesem Beitrag beleuchten wollen.
Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet: