Die Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Erbschafts-und Schenkungssteuer, die zuletzt per 1.8.2008 abgeschafft wurde, ist es wert, einen Blick auf die derzeit geltende Regelung betreffend Schenkungen zu werfen.
Vereinfacht lässt sich sagen, dass für bestimmte Schenkungen weiterhin eine Verpflichtung besteht, diese binnen 3 Monaten an das Finanzamt zu melden.
Die Anzeigepflicht besteht für Schenkungen unter Lebenden für folgende Vermögenswerte:
Für Grundstücke besteht eine Anzeigepflicht gemäß Grunderwerbsteuergesetz weshalb keine Schenkungsmeldung notwendig ist.
Schenkungsmeldung müssen nur getätigt werden, wenn folgende Schwellenwerte überschritten werden:
Als nahe Angehörige gelten: Eltern, Ehegatten, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen, Lebensgefährten
Wir führen laufend Schenkungsmeldungen für unsere Klienten durch, da anderenfalls erhebliche Strafen drohen!