Die Details zur Umsatzsteuerbefreiung sollen gem. Budgetbegleitgesetz wie folgt beschlossen werden:
- Lieferungen oder sonstige Leistungen, zum Betrieb der Anlage (zB Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher), sollen als unselbständige Nebenleistungen ebenfalls UST frei sein.
- Die Steuerbefreiung soll nur Lieferungen zum Betrieb einer Anlage umfassen, nicht aber zB die bloße Nachrüstung des Speichers, Reparatur oder Wartung.
- Die Befreiung umfasst nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage. Vorausgehende Leistungen, zB an Zwischenhändler, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
- Der Engpass der betriebenen Anlage darf 35 kW Peak nicht überschreiten.
Für weitere Details ist die Gesetzeswerdung abzuwarten.