Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Die Förderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Die Antragstellung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) via ID-Austria (vormals Handy-Signatur) erfolgen – ein Antrag seitens der steuerlichen Vertretung mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Die Antragsstellung ist noch bis 8.8.2024 12 Uhr möglich
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Die Förderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Förderungsfähige Unternehmen sind:
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.
Die Antragstellung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) via ID-Austria (vormals Handy-Signatur) erfolgen – ein Antrag seitens der steuerlichen Vertretung mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Der genaue Ablauf der Förderung ist in der folgenden Grafik ersichtlich:
Weitere Detailinformationen finden sich unter dem folgenden Link: www.energiekostenpauschale.at